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BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 817/80 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erledigung des Ehescheidungsverfahren und des Versorgungsausgleichsverfahren bei Tod der Antragstellerin
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 601/80
Verbundurteil - Rechtskraft - Rechtsmittel - Zulässigkeit von Rechtsmitteln - …
Auszug aus BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 817/80
Da der Versorgungsausgleich nur zwischen geschiedenen Ehegatten stattfindet (§ 1587 I 1 BGB), also nicht möglich ist, wenn die Ehe - wie hier - durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst worden ist, kommt eine Fortführung der den Versorgungsausgleich betreffenden Folgesache nicht in Betracht (BGH, Beschluß vom 12. November 1980 - IVb ZB 601/80 - FamRZ 1981, 245, 246).